Manche Kreditinstitute müssen an sechs Kontrollorganisationen Berichte schicken : US-Bankenaufsicht / Die Kompetenzen sollen in einer Behörde vereinigt werden

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1993)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.078.3 Bankenkontrolle
336.71 Bank
657.63 Wirtschaftsprüfung
65.012.7 Kontrolle, betriebliche
Region:USA
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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