Datenschutz: 'Adressverwaltung' : OGH 6 Ob 6/93 v.25.2.1993

Ein Adressenverlag, der vom Kunden selbst stammendes Datenmaterial für diesen verwahrt, um es jeweils für eine Werbemassnahme zu verwenden, ist Dienstleister und zur Datenauskunft nicht verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
659.1 Werbung
330.123.6 Dienstleistung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Adressenverlag, der vom Kunden selbst stammendes Datenmaterial für diesen verwahrt, um es jeweils für eine Werbemassnahme zu verwenden, ist Dienstleister und zur Datenauskunft nicht verpflichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog