Keine Disziplinargewalt des Arbeitgebers : BG 4C.39/1993 v.20.4.1993

Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, welche einem Arbeitgeber das Recht gibt, Vertragsverletzungen durch den Arbeitnehmer nach eigenem Gutdünken mit Bussen oder anderen Sanktionen zu ahnden, ist unzulässig. Solche Busse sind laut einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichtes Konventionalstrafen un...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1993)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 04.07.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.116 Arbeitsvertrag
347 Privatrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, welche einem Arbeitgeber das Recht gibt, Vertragsverletzungen durch den Arbeitnehmer nach eigenem Gutdünken mit Bussen oder anderen Sanktionen zu ahnden, ist unzulässig. Solche Busse sind laut einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichtes Konventionalstrafen und müssen deshalb im voraus klar umschrieben sein / Streit zwischen einem Tessiner Basketballklub und einem seiner Spieler.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog