Rechtswidrige Versetzung : § 101 ArbVG / OGH 9 Ob A 29/93 v.17.3.1993

Eine verschlechternde dauernde Versetzung, von der der Betriebsrat nicht im vorhinein informiert wurde, wird auch durch nachträgliche schriftliche Zustimmung des Betriebsrats nicht rechtswirksam. Versetzungen mit degradierungsähnlichem Charakter sind vertragsrechtlich unzulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-780910 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage