Rechtswidrige Versetzung : § 101 ArbVG / OGH 9 Ob A 29/93 v.17.3.1993
Eine verschlechternde dauernde Versetzung, von der der Betriebsrat nicht im vorhinein informiert wurde, wird auch durch nachträgliche schriftliche Zustimmung des Betriebsrats nicht rechtswirksam. Versetzungen mit degradierungsähnlichem Charakter sind vertragsrechtlich unzulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.6)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.152 Betriebsrat 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine verschlechternde dauernde Versetzung, von der der Betriebsrat nicht im vorhinein informiert wurde, wird auch durch nachträgliche schriftliche Zustimmung des Betriebsrats nicht rechtswirksam. Versetzungen mit degradierungsähnlichem Charakter sind vertragsrechtlich unzulässig. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |