Ausländerhetze eines Aussendienstmitarbeiters: Generelle Eignung als Grund zur fristlosen Kündigung : ArbG Hannover 11 Ca 633/92 v.22.4.1993 / Erfordernis der Interessenabwägung - Abmahnung im Einzelfall ausreichend - Unzulässigkeit einer 'Abschreckungskündigung'

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (Nr.23)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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