Schmerzensgeld bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung : Urteil LG Köln, § 823, § 847 BGB

Der Beklagte wegen seiner Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Ein Schmerzensgeld von 40.000,-DM nicht zuletzt deshalb als angemessen, weil die Klägerin über einen Zeitraum von rund acht Jahren von ihrem eigenen Vater, dem Beklagten, wöchentlich zu sexuellen Handlungen un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Streit - Feministische Rechtszeitschrift (Nr.3 S.114-116)
VerfasserIn: Marquardt, Claudia
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung
343.24/.29 Strafe
3-055.52 Vater
297 Islam
392.3 Familienleben
362.74 Kinderschutz
396 Frauenfrage
343.235 Misshandlung
615.851 Psychotherapie
Region:Deutschland
Köln
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Beklagte wegen seiner Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Ein Schmerzensgeld von 40.000,-DM nicht zuletzt deshalb als angemessen, weil die Klägerin über einen Zeitraum von rund acht Jahren von ihrem eigenen Vater, dem Beklagten, wöchentlich zu sexuellen Handlungen und zum Geschlechtsverkehr gezwungen wurde, und zwar unter massiver Gewaltanwendung und Todesdrohungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog