Änderungen im Sozialversicherungsrecht : Teil A: Schwerpunkte
Das Gesetz im Wortlaut: Zeiten der Kindererziehung, § 227 Abs.1 Z.4 lautet: Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung § 227 Abs.1 Z.4, § 228 Abs.1 Z.10 / Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung / Gleitpension / Das Gesetz im Wortlaut - 80 % Pension bereits nach '40 Versicherungsjahre...
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Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (46 (1993) Nr.5 S.275-283)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.05.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4 Sozialversicherung
351.83 Sozialrecht 304 Sozialreform 304 Sozialpolitik 368.432.2 Invaliditätspension 331.13 Altersgrenze 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten 396.5 Frauenarbeit 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Gesetz im Wortlaut: Zeiten der Kindererziehung, § 227 Abs.1 Z.4 lautet: Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung § 227 Abs.1 Z.4, § 228 Abs.1 Z.10 / Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung / Gleitpension / Das Gesetz im Wortlaut - 80 % Pension bereits nach '40 Versicherungsjahren' 'Alters(Invaliditäts)pension, Ausmass / Bemessungsgrundlage - 'Die 15 besten Jahre', Bemessungsgrundlage / 'Nettoanpassung' Aufwertung und Anpassung in der Sozialversicherung § 108-108l, 551 Abs.1 Z.2 ASVG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |