Wer erhält Zutritt zu einer EG a la Maastricht?

Nachdem nun der Binnenmarkt weitgehend Wirklichkeit geworden ist, haben sich die Bedingungen für den Beitritt zur EG verschärft. Ein osteuropäisches Land, das für die Marktintegration in einer Übergangsfrist Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen will, muss bis zu deren Ablauf auf Vollmitgliedschaft...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsdienst (73 (1993) Nr.5)
VerfasserIn: Franzmeyer, Fritz
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 Integration: EG
338.98 Wirtschaftspolitik
382 Aussenhandel
336.748 Währungspolitik
341.241 Vertrag, internationaler
Region:Europa
EG
EFTA
Osteuropa
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nachdem nun der Binnenmarkt weitgehend Wirklichkeit geworden ist, haben sich die Bedingungen für den Beitritt zur EG verschärft. Ein osteuropäisches Land, das für die Marktintegration in einer Übergangsfrist Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen will, muss bis zu deren Ablauf auf Vollmitgliedschaft schon aus technischen Gründen (mangelnde Kontrollmöglichkeiten) verzichten. Die westeuropäischen EFTA-Länder haben diese Marktintegration längst mitvollzogen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog