Ankündigung von Kontrollen des Arbeitsinspektorates : BMAS 10.009/45-4/93 v. 26.4.1993 / Sozialtelefon

Die Arbeitsinspektorate wurden aus Anlass des Inkrafttretens des neuen ArbIG 1993 neuerlich nachdrücklichst darauf hingewiesen, dass Inspektionen unangemeldet erfolgen müssen. Arbeitsinspektionsorgane, die dieses Gebot verletzen, haben mit disziplinären Folgen zu rechnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitsinspektorat
331.94(094.5) Arbeitsinspektionsgesetz
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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