Ankündigung von Kontrollen des Arbeitsinspektorates : BMAS 10.009/45-4/93 v. 26.4.1993 / Sozialtelefon
Die Arbeitsinspektorate wurden aus Anlass des Inkrafttretens des neuen ArbIG 1993 neuerlich nachdrücklichst darauf hingewiesen, dass Inspektionen unangemeldet erfolgen müssen. Arbeitsinspektionsorgane, die dieses Gebot verletzen, haben mit disziplinären Folgen zu rechnen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.05.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitsinspektorat
331.94(094.5) Arbeitsinspektionsgesetz 331.94 Arbeitnehmerschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Arbeitsinspektorate wurden aus Anlass des Inkrafttretens des neuen ArbIG 1993 neuerlich nachdrücklichst darauf hingewiesen, dass Inspektionen unangemeldet erfolgen müssen. Arbeitsinspektionsorgane, die dieses Gebot verletzen, haben mit disziplinären Folgen zu rechnen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |