Beschränkung eines Hausverbots für BR-Mitglieder : OGH 6 Ob 593/91 v.9.7.1992

Ein SV-Träger hat im Rahmen der Betreuung seiner Versicherten auch Auskünfte und Ratschläge zu erteilen und Versicherten deshalb Zutritt zu seinen Räumlichkeiten in den sogenannten Kassastunden zu gewähren. Auch die dem Betriebsrat überlassenenen Räumlichkeiten können von einem Hausverbot nicht erfa...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein SV-Träger hat im Rahmen der Betreuung seiner Versicherten auch Auskünfte und Ratschläge zu erteilen und Versicherten deshalb Zutritt zu seinen Räumlichkeiten in den sogenannten Kassastunden zu gewähren. Auch die dem Betriebsrat überlassenenen Räumlichkeiten können von einem Hausverbot nicht erfasst sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog