Beschränkung eines Hausverbots für BR-Mitglieder : OGH 6 Ob 593/91 v.9.7.1992
Ein SV-Träger hat im Rahmen der Betreuung seiner Versicherten auch Auskünfte und Ratschläge zu erteilen und Versicherten deshalb Zutritt zu seinen Räumlichkeiten in den sogenannten Kassastunden zu gewähren. Auch die dem Betriebsrat überlassenenen Räumlichkeiten können von einem Hausverbot nicht erfa...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.05.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein SV-Träger hat im Rahmen der Betreuung seiner Versicherten auch Auskünfte und Ratschläge zu erteilen und Versicherten deshalb Zutritt zu seinen Räumlichkeiten in den sogenannten Kassastunden zu gewähren. Auch die dem Betriebsrat überlassenenen Räumlichkeiten können von einem Hausverbot nicht erfasst sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |