Keine Verpflichtung des Arbeitnehmers zu Lohnverzicht wegen Änderung der Verkaufspolitik : OGH 9 Ob A 287/92 v. 27.1.1993 in Abänderung von OLG Wien 31 Ra 58/92 v.22.7.1992

Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass der Austritt aus dem Dienstverhältnis auf Grund dieser Vertragsverletzung zu Recht erfolgt. Für eine Anwendung des § 32 AngG bleibt bei diesem Sachverhalt kein Raum.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.2 Lohn
331.23 Lohnform
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass der Austritt aus dem Dienstverhältnis auf Grund dieser Vertragsverletzung zu Recht erfolgt. Für eine Anwendung des § 32 AngG bleibt bei diesem Sachverhalt kein Raum.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog