Ladenschluss und Erwerbsausübungsfreiheit : VfGH G 308/91, G 319/91 v.17.12.1992

Aus dem Frauen-Nachtarbeitsgesetz (FrNAG) ist gegen die Abendsperre von 19.30 Uhr nichts zu gewinnen / Dass zwischen Unternehmern unterschieden wird, die Arbeitnehmer beschäftigen, und solchen, die das nicht tun, verletzt den Gleichheitsgrundsatz (B-VG Art.7) wegen der wettbewerbsordnenden Funktion...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.592 Ladenschluss
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus dem Frauen-Nachtarbeitsgesetz (FrNAG) ist gegen die Abendsperre von 19.30 Uhr nichts zu gewinnen / Dass zwischen Unternehmern unterschieden wird, die Arbeitnehmer beschäftigen, und solchen, die das nicht tun, verletzt den Gleichheitsgrundsatz (B-VG Art.7) wegen der wettbewerbsordnenden Funktion der Ladenschlussregelungen nicht / ...keine Verletzung des Gleichheitssatzes, weil die Ladenschlussvorschriften nicht allein von der sozialpolitischen Schutzfunktion zugunsten der Arbeitnehmer getragen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog