VfGH beschliesst amtswegige Prüfung des § 25 KO (OGH - anderer Rechtsansicht) : VfGH G 15, 16/93 v.3.12.1992
Der VfGH behält es dem Gesetzesprüfungsverfahren vor zu beurteilen, ob eine verfassungskonforme Auslegung des § 25 KO in der Weise gangbar sei, dass die einen Schadenersatzanspruch vorsehenden Bestimmungen der § 21 bzw. § 23 KO auch auf Arbeitnehmeransprüche analog anzuwenden seien. Schliesslich füh...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (11 (1993) Nr.4 S.112-115)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkursrecht 342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der VfGH behält es dem Gesetzesprüfungsverfahren vor zu beurteilen, ob eine verfassungskonforme Auslegung des § 25 KO in der Weise gangbar sei, dass die einen Schadenersatzanspruch vorsehenden Bestimmungen der § 21 bzw. § 23 KO auch auf Arbeitnehmeransprüche analog anzuwenden seien. Schliesslich führt er aus, dass § 25 KO in seiner derzeitigen Fassung durch das Fehlen der in der Stammfassung der KO 1914 in Absatz 2 enthaltenen Bestimmung, derzufolge ein Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorgesehen gewesen sei, verfassungsrechtlich bedenklich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |