Gemeinnützige Förderung von Berufsständen : VGH 88/14/0014 v.8.9.1992

Die blosse Einschränkung der Förderer auf Vereinsmitglieder führt nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit, wenn die Fördertätigkeit eines solchen Vereines nach aussen gerichtet ist, d.h. Förderer und Geförderte nicht identisch sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.2 Verein
377.4 Fortbildung
351.713 Abgabenordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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