Gemeinnützige Förderung von Berufsständen : VGH 88/14/0014 v.8.9.1992
Die blosse Einschränkung der Förderer auf Vereinsmitglieder führt nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit, wenn die Fördertätigkeit eines solchen Vereines nach aussen gerichtet ist, d.h. Förderer und Geförderte nicht identisch sind.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.2 Verein
377.4 Fortbildung 351.713 Abgabenordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die blosse Einschränkung der Förderer auf Vereinsmitglieder führt nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit, wenn die Fördertätigkeit eines solchen Vereines nach aussen gerichtet ist, d.h. Förderer und Geförderte nicht identisch sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |