Aufklärungspflichten eines Reisevertragsvermittlers : OGH 2 Ob 579/92 v.11.11.1992
Das Reisebüro ist als Vermittler des Reisevertrages - unabhängig davon, welche Funktion ihm bei Abschluss des Versicherungsvertrages zukam - schon aufgrund seiner Aufgabe als Vermittler der Reise verpflichtet, den Kunden hinsichtlich einer Reiseversicherung zu informieren, andernfalls es nach § 1299...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (11 (1993) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Reisevertrag
347.56 Haftpflicht, berufliche 368.022 Versicherungsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Reisebüro ist als Vermittler des Reisevertrages - unabhängig davon, welche Funktion ihm bei Abschluss des Versicherungsvertrages zukam - schon aufgrund seiner Aufgabe als Vermittler der Reise verpflichtet, den Kunden hinsichtlich einer Reiseversicherung zu informieren, andernfalls es nach § 1299 ABGB für den dadurch entstandenen Schaden haftet. Das Vorliegen groben Verschuldens ist für diese Haftung nicht erforderlich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |