Bindung an Strafurteile? : OGH 2 Ob 451/92 v.29.10.1992 / Art.18 B-VG § 268 ZPO (aufgehoben)
Die Zivilgerichte sind ungeachtet der Rechtskraft eines Strafurteils nicht an die darin festgestellten Tatsachen gebunden diese bleiben beweisbedürftig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
343.1 Strafprozess 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Zivilgerichte sind ungeachtet der Rechtskraft eines Strafurteils nicht an die darin festgestellten Tatsachen gebunden diese bleiben beweisbedürftig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |