Bindung an Strafurteile? : OGH 2 Ob 451/92 v.29.10.1992 / Art.18 B-VG § 268 ZPO (aufgehoben)

Die Zivilgerichte sind ungeachtet der Rechtskraft eines Strafurteils nicht an die darin festgestellten Tatsachen gebunden diese bleiben beweisbedürftig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.4)
VerfasserIn: Konecny, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
343.1 Strafprozess
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Zivilgerichte sind ungeachtet der Rechtskraft eines Strafurteils nicht an die darin festgestellten Tatsachen gebunden diese bleiben beweisbedürftig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog