Ausmass der Kündigungsentschädigung bei begünstigten Behinderten : OGH 9 Ob 902-904/92 v.16.12.1992

Bei Lösung des Arbeitsverhältnisses eines begünstigten Behinderten besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung analog der Regelung in § 21 AngG bis zu einem Ausmass von 6 Monaten zu gewähren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Lösung des Arbeitsverhältnisses eines begünstigten Behinderten besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung analog der Regelung in § 21 AngG bis zu einem Ausmass von 6 Monaten zu gewähren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog