Ermittlung des Verschuldens bei Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen : VGH 88/08/0288, AW 88/08/0031 v.15.12.1992

Die Mitwirkung des Arbeitgebers am Verfahren durch Benennung zweier Zeugen (Bauleiter) zum Nachweis der behaupteten Tauglichkeit des eingerichteten Kontrollsystems erweist sich unter dem verfahrensrechtlichen Gesichtspunkt, dass eine amtswegige Ermittlungspflicht besteht, als durchaus ausreichend.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.823 Arbeitsschutz
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Mitwirkung des Arbeitgebers am Verfahren durch Benennung zweier Zeugen (Bauleiter) zum Nachweis der behaupteten Tauglichkeit des eingerichteten Kontrollsystems erweist sich unter dem verfahrensrechtlichen Gesichtspunkt, dass eine amtswegige Ermittlungspflicht besteht, als durchaus ausreichend.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog