Aufgezwungene Dienstwohnung ist kein Sachbezug : VGH 90/13/0049 v.20.1.1993

Eine freie Dienstwohnung stellt jedoch dann keinen geldwerten Vorteil und daher auch keine Einnahme im Sinne des § 15 EStG dar, wenn der Arbeitnehmer sie ausschliesslich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch nimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
336.2 Einkommenssteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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