Zuerst der Akt, dann der Akt : Die Familienministerin will Heiratswillige zu einem Vertrag über die Aufteilung ehelicher Pflichten wie Geschirrspülen, Wäschewaschen und Staubsaugen zwingen

Festlegung des Anteils am frei verfügbaren Familieneinkommen für den Kindererzieher Festlegung des Ausmasses der Mitarbeit des berufstätigen Ehepartners im Haushalt und bei der Kinderbetreuung. In ganz Österreich wird jede dritte, in der Bundeshauptstadt Wien gar jede zweite Ehe geschieden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftswoche Wochenpresse (Nr.17)
VerfasserIn: Horvath, Elisabeth
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Rauch-Kallat, Maria
Graff, Michael
Ofner, Harald
Passive Person:Broda, Christian
Klassifikation:347.62 Eherecht
347.61/.64 Familienrecht
392.5 Ehe
347.627 Ehescheidung
372 Kindererziehung
331.021F Hausarbeit
347.615 Unterhaltspflicht
339.233 Einkommen
329F ÖVP
329F FPÖ
329F Grüne
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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