Wo Lügen lange Beine haben : Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber nicht immer zur Wahrheit verpflichtet

Schliesslich gibt es auch noch eine Privatsphäre, die zu respektieren ist. Fragen nach Religion und Weltanschauung sind in jedem nichtislamischen Land unzulässig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1993)
VerfasserIn: Mischke, Roland
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.96 Arbeitsvermittlung
396.5 Frauenarbeit
618.2 Schwangerschaft
351.83 Arbeitsrecht
361.13 Familienplanung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Schliesslich gibt es auch noch eine Privatsphäre, die zu respektieren ist. Fragen nach Religion und Weltanschauung sind in jedem nichtislamischen Land unzulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog