Wo Lügen lange Beine haben : Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber nicht immer zur Wahrheit verpflichtet
Schliesslich gibt es auch noch eine Privatsphäre, die zu respektieren ist. Fragen nach Religion und Weltanschauung sind in jedem nichtislamischen Land unzulässig.
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Veröffentlicht in: | Der Standard (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.96 Arbeitsvermittlung 396.5 Frauenarbeit 618.2 Schwangerschaft 351.83 Arbeitsrecht 361.13 Familienplanung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Schliesslich gibt es auch noch eine Privatsphäre, die zu respektieren ist. Fragen nach Religion und Weltanschauung sind in jedem nichtislamischen Land unzulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |