Probezeitdauer bei lehrgangsmässigem Berufschulbesuch von Lehrlingen : OGH 9 Ob A 307/92 v.16.12.1992

Bei einem Lehrverhältnis ist das beiderseitige Interesse an einer sofortigen Auflösbarkeit stärker als bei einem Dienstverhältnis, bei dem eine obligatorische Probezeit gesetzlich nicht vorgesehen ist und nur für die Dauer eines Monats vereinbart werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Lehrvertrag
331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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