Probezeitdauer bei lehrgangsmässigem Berufschulbesuch von Lehrlingen : OGH 9 Ob A 307/92 v.16.12.1992
Bei einem Lehrverhältnis ist das beiderseitige Interesse an einer sofortigen Auflösbarkeit stärker als bei einem Dienstverhältnis, bei dem eine obligatorische Probezeit gesetzlich nicht vorgesehen ist und nur für die Dauer eines Monats vereinbart werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Lehrvertrag
331.13 Austritt: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einem Lehrverhältnis ist das beiderseitige Interesse an einer sofortigen Auflösbarkeit stärker als bei einem Dienstverhältnis, bei dem eine obligatorische Probezeit gesetzlich nicht vorgesehen ist und nur für die Dauer eines Monats vereinbart werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |