Zumutbarkeit von nichtsakralem Glockengeläut während der Nachtzeit : BVervG 7 C 25/91 v.30.4.1992
Das Zeitschlagen von Kirchturmuhren unterliegt während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) grundsätzlich den allgemein geltenden Anforderungen des Immissionsschutzrechts.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (45 (1992) Nr.43 S.2779-2780)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 21.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.5 Immissionsschutz
282 Kirche, Römisch-katholische 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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