Schnupperlehre als verbotene Kinderarbeit

Das Zentralarbeitsinspektorat des BMAS vertritt in einem Schreiben an die Wiener Handelskammer die Ansicht, dass die Schnupperlehre als verbotene 'Kinderarbeit' anzusehen ist. Die 'Beschäftigung von Kindern' ist nur dann zulässig, wenn sie ausschliesslich zu Zwecken des Unterrich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.861 Lehrlingsausbildung
331.96 Berufsberatung
331.3 Kinderarbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Zentralarbeitsinspektorat des BMAS vertritt in einem Schreiben an die Wiener Handelskammer die Ansicht, dass die Schnupperlehre als verbotene 'Kinderarbeit' anzusehen ist. Die 'Beschäftigung von Kindern' ist nur dann zulässig, wenn sie ausschliesslich zu Zwecken des Unterrichts oder der Erziehung erfolgt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog