Schnupperlehre als verbotene Kinderarbeit
Das Zentralarbeitsinspektorat des BMAS vertritt in einem Schreiben an die Wiener Handelskammer die Ansicht, dass die Schnupperlehre als verbotene 'Kinderarbeit' anzusehen ist. Die 'Beschäftigung von Kindern' ist nur dann zulässig, wenn sie ausschliesslich zu Zwecken des Unterrich...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.02.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.861 Lehrlingsausbildung
331.96 Berufsberatung 331.3 Kinderarbeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Zentralarbeitsinspektorat des BMAS vertritt in einem Schreiben an die Wiener Handelskammer die Ansicht, dass die Schnupperlehre als verbotene 'Kinderarbeit' anzusehen ist. Die 'Beschäftigung von Kindern' ist nur dann zulässig, wenn sie ausschliesslich zu Zwecken des Unterrichts oder der Erziehung erfolgt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |