Zumutbare Arbeitnehmerschutzmassnahmen (belichteter Arbeitsraum) bei Anmietung von Arbeitsräumen vor Baubeginn : VGH 92/18/0302 v.12.11.1992

Aufgabe des Arbeitgebers, beim Vermieter auf die vertragsgemässe Ausführung des Baues, notfalls unter Anrufung der Gerichte, zu dringen. Tut er dies nicht, hat er nicht alle ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft, um den dringenden Bedarf nach zusätzlichen Arbeitsräumen auf an...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aufgabe des Arbeitgebers, beim Vermieter auf die vertragsgemässe Ausführung des Baues, notfalls unter Anrufung der Gerichte, zu dringen. Tut er dies nicht, hat er nicht alle ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft, um den dringenden Bedarf nach zusätzlichen Arbeitsräumen auf andere Art als im Wege einer Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs.2 ANSchG befriedigen zu können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog