Stechuhr-Kontrollsystem - massgebend für Arbeitszeitüberschreitungen : VGH 92/18/0097 v.29.6.1992
Sind nicht zwei voneinander unabhängige die Arbeitszeit betreffende Kontrollsysteme installiert, von denen das unter Heranziehung der Stechuhr nur nachgeordnete Bedeutung hat, sondern besteht nur ein derartiges Kontrollsystem, nämlich das der Stechuhr (der Stempelkarten), ist dieses Kontrollsystem a...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.15 Personalinformationssystem 347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sind nicht zwei voneinander unabhängige die Arbeitszeit betreffende Kontrollsysteme installiert, von denen das unter Heranziehung der Stechuhr nur nachgeordnete Bedeutung hat, sondern besteht nur ein derartiges Kontrollsystem, nämlich das der Stechuhr (der Stempelkarten), ist dieses Kontrollsystem als Beweis für Arbeitszeitüberschreitungen massgebend. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |