Stechuhr-Kontrollsystem - massgebend für Arbeitszeitüberschreitungen : VGH 92/18/0097 v.29.6.1992

Sind nicht zwei voneinander unabhängige die Arbeitszeit betreffende Kontrollsysteme installiert, von denen das unter Heranziehung der Stechuhr nur nachgeordnete Bedeutung hat, sondern besteht nur ein derartiges Kontrollsystem, nämlich das der Stechuhr (der Stempelkarten), ist dieses Kontrollsystem a...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.15 Personalinformationssystem
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sind nicht zwei voneinander unabhängige die Arbeitszeit betreffende Kontrollsysteme installiert, von denen das unter Heranziehung der Stechuhr nur nachgeordnete Bedeutung hat, sondern besteht nur ein derartiges Kontrollsystem, nämlich das der Stechuhr (der Stempelkarten), ist dieses Kontrollsystem als Beweis für Arbeitszeitüberschreitungen massgebend.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog