Die Luxuspensionen der öffentlichen Institutionen : Pensionsreform: Die Regierung hat zum 51.Mal versucht, das Pensionssystem zu retten. Die Beamten müssen jetzt für ihr Altenteil etwas mehr zahlen. Die Angestellten von Kammern, ÖGB und den Sozialversicherungen leben als Pensionisten weiterhin in Saus und Braus

ASVG-Bedienstete: Pensionsleistung maximal 79,5 % der Höchstbemessungsgrundlage (24.172,-) nach 45 Dienstjahren / Beamte: Pensionsleistung maximal 80 % des letzten Monatsgehalts plus Zulagenanteile nach 35 Dienstjahren / Angestellte der Sozialversicherungsträger: Pensionsleistung maximal 80 % / Ange...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Trend (24 (1993) Nr.4 S.20-23)
VerfasserIn: Martinek, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Cerny, Josef
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
061.1:331 AK
35.087.43 Beamte: Pension
368.43 Pensionsversicherung (SV)
342.722 Privilegium
331.881 ÖGB
304 Sozialreform
351.83(094.5) ASVG
061.1:380.15 BWK
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
177.5 Ungleichheit, soziale
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:ASVG-Bedienstete: Pensionsleistung maximal 79,5 % der Höchstbemessungsgrundlage (24.172,-) nach 45 Dienstjahren / Beamte: Pensionsleistung maximal 80 % des letzten Monatsgehalts plus Zulagenanteile nach 35 Dienstjahren / Angestellte der Sozialversicherungsträger: Pensionsleistung maximal 80 % / Angestellte der Landwirtschaftskammern: Pensionsleistung 80 % / Angestellte der Arbeiterkammer: Pensionsleistung 86 % des letzten Monatsbezugs nach 32 Dienstjahren / Angestellte der Bundeswirtschaftskammer: Pensionsleistung 70 % / Angestellte des ÖGB: Pensionsleistung 80 %.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog