Wie der Umwelthaftpflicht der Milchzahn gezogen wird

Die Wahrscheinlichkeit der Nichtverursachung ist aber - sic - dann anzunehmen, wenn der Täter bewiesen hat, dass er sämtliche Umweltschutzvorschriften und verwaltungsrechtliche Auflagen eingehalten hat und kein Störfall vorlag. Dieser Schluss ist logisch nicht haltbar / Man kann sich politisch selbs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.3)
VerfasserIn: Wilhelm, Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Umweltrecht
347.51 Haftpflicht
347.513 Schadenersatz
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.777 Umweltrecht Dokument Nr. A-770366 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage