Wie der Umwelthaftpflicht der Milchzahn gezogen wird

Die Wahrscheinlichkeit der Nichtverursachung ist aber - sic - dann anzunehmen, wenn der Täter bewiesen hat, dass er sämtliche Umweltschutzvorschriften und verwaltungsrechtliche Auflagen eingehalten hat und kein Störfall vorlag. Dieser Schluss ist logisch nicht haltbar / Man kann sich politisch selbs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.3)
VerfasserIn: Wilhelm, Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Umweltrecht
347.51 Haftpflicht
347.513 Schadenersatz
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Wahrscheinlichkeit der Nichtverursachung ist aber - sic - dann anzunehmen, wenn der Täter bewiesen hat, dass er sämtliche Umweltschutzvorschriften und verwaltungsrechtliche Auflagen eingehalten hat und kein Störfall vorlag. Dieser Schluss ist logisch nicht haltbar / Man kann sich politisch selbstverständlich auch für eine eingeschränkte Umwelthaftung entscheiden, und es ist begreiflich, wenn die Wirtschaft das anstrebt. Das ist juristisch kein Fehler, aber die Doppelzüngigkeit ist es.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog