Wie der Umwelthaftpflicht der Milchzahn gezogen wird
Die Wahrscheinlichkeit der Nichtverursachung ist aber - sic - dann anzunehmen, wenn der Täter bewiesen hat, dass er sämtliche Umweltschutzvorschriften und verwaltungsrechtliche Auflagen eingehalten hat und kein Störfall vorlag. Dieser Schluss ist logisch nicht haltbar / Man kann sich politisch selbs...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777 Umweltrecht
347.51 Haftpflicht 347.513 Schadenersatz 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Wahrscheinlichkeit der Nichtverursachung ist aber - sic - dann anzunehmen, wenn der Täter bewiesen hat, dass er sämtliche Umweltschutzvorschriften und verwaltungsrechtliche Auflagen eingehalten hat und kein Störfall vorlag. Dieser Schluss ist logisch nicht haltbar / Man kann sich politisch selbstverständlich auch für eine eingeschränkte Umwelthaftung entscheiden, und es ist begreiflich, wenn die Wirtschaft das anstrebt. Das ist juristisch kein Fehler, aber die Doppelzüngigkeit ist es. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |