Die 'bad faith'-Doktrin im Recht der USA

Nach der 'bad faith'-Doktrin haftet der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer für alle aus einer verzögert durchgeführten Abwicklung eines Versicherungsfalls entstandenen Schäden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Produkthaftpflicht international ((1993) Nr.1 S.2-11)
VerfasserIn: Cherry, Thomas R
Classen, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsvertrag
347.51 Haftpflicht
347.45 Konsumentenschutz
347.513 Schadenersatz
Region:USA
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsvertrag Dokument Nr. A-769411 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage