Die 'bad faith'-Doktrin im Recht der USA

Nach der 'bad faith'-Doktrin haftet der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer für alle aus einer verzögert durchgeführten Abwicklung eines Versicherungsfalls entstandenen Schäden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Produkthaftpflicht international ((1993) Nr.1 S.2-11)
VerfasserIn: Cherry, Thomas R
Classen, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsvertrag
347.51 Haftpflicht
347.45 Konsumentenschutz
347.513 Schadenersatz
Region:USA
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der 'bad faith'-Doktrin haftet der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer für alle aus einer verzögert durchgeführten Abwicklung eines Versicherungsfalls entstandenen Schäden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog