Die 'bad faith'-Doktrin im Recht der USA
Nach der 'bad faith'-Doktrin haftet der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer für alle aus einer verzögert durchgeführten Abwicklung eines Versicherungsfalls entstandenen Schäden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Produkthaftpflicht international ((1993) Nr.1 S.2-11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.022 Versicherungsvertrag
347.51 Haftpflicht 347.45 Konsumentenschutz 347.513 Schadenersatz |
Region: | USA
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach der 'bad faith'-Doktrin haftet der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer für alle aus einer verzögert durchgeführten Abwicklung eines Versicherungsfalls entstandenen Schäden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |