Zur Duldungs-und Mitwirkungspflicht des Versicherten : OGH 10 Ob S 350/91 v.11.2.1992
Besteht die Mitwirkung darin, dass der Versicherte sich einer Operation unterzieht, so ist es in der Regel geboten, ihm ab dem Zeitpunkt, zu dem er erstmals die Zweckmässigkeit und Zumutbarkeit der Operation ernstlich in Betracht ziehen musste, eine Frist zur Überlegung und Vorbereitung einzuräumen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (43 (1993) Nr.1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Besteht die Mitwirkung darin, dass der Versicherte sich einer Operation unterzieht, so ist es in der Regel geboten, ihm ab dem Zeitpunkt, zu dem er erstmals die Zweckmässigkeit und Zumutbarkeit der Operation ernstlich in Betracht ziehen musste, eine Frist zur Überlegung und Vorbereitung einzuräumen er muss vor allem auch Gelegenheit haben, sich mit einem Arzt seines Vertrauens zu beraten. Diese Frist wird im allgemeinen mit vier Wochen zu bemessen sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |