EuGH: Unmittelbare Wirkung einer Entscheidung : EuGH Rs C-156/91 v.10.11.1992
Im übrigen stellt der EuGH klar, dass ein Mitgliedstaat die Ausführung von gemeinschaftsrechtlichen Aufgaben an nachgeordnete staatliche Gliederungen (in diesem Fall die deutschen Länder) delegieren kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (4 (1993) Nr.1 S.37-39)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.01.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.132 Rechtsangleichung
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EG
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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