Entsprechende Verwendung von Vertragsbediensteten bei Gesundheitsgefährdung : OGH 9 Ob A 18/92 v.29.4.1992

Versucht ein Arbeitgeber nicht einmal ernstlich, einem Vertragsbediensteten, der aus gesundheitlichen Gründen einen von Tabakrauch freien Arbeitsplatz benötigt, einen die Gesundheit nicht beeinträchtigenden Arbeitsplatz in seinen (grossen) Betrieb anzubieten, ist die Kündigung im Sinne des § 32 Abs....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
613.84 Rauchen
331.13 Kündigung: Arbeit
351.77 Gesundheitsschutz
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Versucht ein Arbeitgeber nicht einmal ernstlich, einem Vertragsbediensteten, der aus gesundheitlichen Gründen einen von Tabakrauch freien Arbeitsplatz benötigt, einen die Gesundheit nicht beeinträchtigenden Arbeitsplatz in seinen (grossen) Betrieb anzubieten, ist die Kündigung im Sinne des § 32 Abs.2 lit.b VBG nicht berechtigt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog