Einarbeitungszeit und Praxisjahre bei Einstufung von Angestellten des Gewerbes : OLG Wien 32 Ra 135/92 v.11.12.1992, Revision unzulässig
Sofern nicht zusätzliche Bestimmungselemente wie z.B. eine 'betriebliche Übung', 'hochgerechnet' werden, ist ein Anspruch auf 'angemessene Gehaltserhöhung' rechtlich nicht durchsetzbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.02.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.2 Gehalt 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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