Einarbeitungszeit und Praxisjahre bei Einstufung von Angestellten des Gewerbes : OLG Wien 32 Ra 135/92 v.11.12.1992, Revision unzulässig

Sofern nicht zusätzliche Bestimmungselemente wie z.B. eine 'betriebliche Übung', 'hochgerechnet' werden, ist ein Anspruch auf 'angemessene Gehaltserhöhung' rechtlich nicht durchsetzbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.2 Gehalt
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sofern nicht zusätzliche Bestimmungselemente wie z.B. eine 'betriebliche Übung', 'hochgerechnet' werden, ist ein Anspruch auf 'angemessene Gehaltserhöhung' rechtlich nicht durchsetzbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog