Verpackung darf nicht mitgewogen werden : Eichordnung verbietet jetzt Verkauf 'brutto für netto'

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucherpolitische Korrespondenz (Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 19.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
351.773.1 Lebensmittelüberwachung
347.776 Wettbewerb, unlauterer
64.032 Verbraucherverhalten
351.773.1 Lebensmittelrecht
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz Dokument Nr. A-768197 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage