Formulierungsverbot im Dienstzeugnis : OLG Wien 33 Ra 109/92 v.20.11.1992 in Abänderung von ASG Wien 6 Cga 2503/92 v.29.4.1992
Besteht keine Willensübereinstimmung zwischen den Dienstvertragspartnern, sind 'Differenzpunkte' und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, mehrdeutige Zusätze nicht im Dienstzeugnis zu vermerken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.02.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Besteht keine Willensübereinstimmung zwischen den Dienstvertragspartnern, sind 'Differenzpunkte' und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, mehrdeutige Zusätze nicht im Dienstzeugnis zu vermerken. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |