Formulierungsverbot im Dienstzeugnis : OLG Wien 33 Ra 109/92 v.20.11.1992 in Abänderung von ASG Wien 6 Cga 2503/92 v.29.4.1992

Besteht keine Willensübereinstimmung zwischen den Dienstvertragspartnern, sind 'Differenzpunkte' und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, mehrdeutige Zusätze nicht im Dienstzeugnis zu vermerken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Besteht keine Willensübereinstimmung zwischen den Dienstvertragspartnern, sind 'Differenzpunkte' und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, mehrdeutige Zusätze nicht im Dienstzeugnis zu vermerken.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog