Zuständigkeit des Rats und der Kommission bei Erlass von Sanktionen : EuGH Rs C-240/90 v.27.10.1992 / Verordnung (EWG) Nr.3007/84 Art.6 VI Verordnung (EWG) Nr.3813/89 Art.13 III lit.b und c

Diese Vorschriften verpflichten die nationalen Behörden bei Unregelmässigkeiten, die Wirtschaftsteilnehmer (Erzeuger) ein Jahr lang von der Gewährung der betreffenden Subvention auszuschliessen (nachstehend: Leistungsausschluss). Die Bundesregierung rügt in diesem Zusammenhang die Zuständigkeit der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (46 (1993) Nr.1 S.47-49)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.98 Subvention
347.513 Schadenersatz
347.98 Gericht: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
Deutschland
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