Berücksichtigung von Überstunden im Urlaubs-(Kranken-)entgelt bei Fehlzeiten im Beobachtungszeitraum : OGH 9 Ob A 166/92 v.11.11.1992
Gehören zu einem dreizehnwöchigen Beobachtungszeitraum Zeiten, in denen der Arbeitnehmer - aus welchen Gründen immer - nicht gearbeitet hat, sind diese Zeiten als neutral zu werten.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.01.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Urlaubsentgelt
368.42 Krankenversicherung (SV) 331.814 Überstunde 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gehören zu einem dreizehnwöchigen Beobachtungszeitraum Zeiten, in denen der Arbeitnehmer - aus welchen Gründen immer - nicht gearbeitet hat, sind diese Zeiten als neutral zu werten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |