Berücksichtigung von Überstunden im Urlaubs-(Kranken-)entgelt bei Fehlzeiten im Beobachtungszeitraum : OGH 9 Ob A 166/92 v.11.11.1992

Gehören zu einem dreizehnwöchigen Beobachtungszeitraum Zeiten, in denen der Arbeitnehmer - aus welchen Gründen immer - nicht gearbeitet hat, sind diese Zeiten als neutral zu werten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
368.42 Krankenversicherung (SV)
331.814 Überstunde
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gehören zu einem dreizehnwöchigen Beobachtungszeitraum Zeiten, in denen der Arbeitnehmer - aus welchen Gründen immer - nicht gearbeitet hat, sind diese Zeiten als neutral zu werten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog