Nichteinhaltung einer Beförderungszusage : OGH 9 Ob A 203/92 v.16.9.1992

Der kündigende Angestellte verliert seinen Anspruch auf Abfertigung auch dann nicht, wenn ein Austrittsgrund vorliegt und als Grund für die Kündigung angegeben wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der kündigende Angestellte verliert seinen Anspruch auf Abfertigung auch dann nicht, wenn ein Austrittsgrund vorliegt und als Grund für die Kündigung angegeben wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog