Entgangene Kapitalmarktzinsen sind positiver Schaden

Verzögert die Finanzbehörde schuldhaft einen Bescheid, aus dem sich ein Rückzahlungsanspruch ergibt, so hat der Bund nach 1 Ob 15/92 nicht bloss die gesetzlichen, sondern die am Kapitalmarkt erzielbaren Zinsen (7 %) zu ersetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.1)
VerfasserIn: Rebhahn, Robert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
336.78 Zins
336.2 Einkommenssteuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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