Product Placement : OGH 4 Ob 79/92 v.29.9.1992

Das Präsentieren von Markenwaren in einer Fernsehsendung (hier: Kredenzen der 'Römerquelle' in 'Sport am Montag') kann als 'Empfehlung' oder auch als 'sonstiger Beitrag' iS des § 26 MedienG beurteilt werden, der eine entsprechende Kennzeichnung als Werbung ver...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
654.19 Fernsehen
351.751 Medienrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Präsentieren von Markenwaren in einer Fernsehsendung (hier: Kredenzen der 'Römerquelle' in 'Sport am Montag') kann als 'Empfehlung' oder auch als 'sonstiger Beitrag' iS des § 26 MedienG beurteilt werden, der eine entsprechende Kennzeichnung als Werbung verlangt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog