Vereitelung einer vermittelten Beschäftigung durch Abhängigmachen von Gewerkschaftsauskunft : VGH 92/08/0042 v.20.10.1992

...reagiert der Arbeitslose im ersten, primär der Vereinbarung eines persönlichen Vorstellungstermines dienenden Telefongespräch, mit der Erklärung, er wolle sich noch bei der Gewerkschaft erkundigen und 'falls der KV entspricht', werde er beim Arbeitgeber 'vorbeikommen', kann di...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.96 Arbeitsvermittlung
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohn
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:...reagiert der Arbeitslose im ersten, primär der Vereinbarung eines persönlichen Vorstellungstermines dienenden Telefongespräch, mit der Erklärung, er wolle sich noch bei der Gewerkschaft erkundigen und 'falls der KV entspricht', werde er beim Arbeitgeber 'vorbeikommen', kann dies der potentielle Arbeitgeber nicht anders auffassen, als dass ihm der Arbeitslose eine 'rechtswidrige Vorgangsweise', nämlich die Absicht, das künftige Beschäftigungsverhältnis in einer gegen § 3 ArbVG verstossenden Weise begründen zu wollen, zumindest zutraut.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog