Zulässige Rückversetzung nach Beförderung zum Abteilungsleiter : OGH 9 Ob A 208/92 v.30.9.1992
Ist einem Arbeitnehmer die Verwendung als Abteilungsleiter nicht mit Sondervereinbarung zugesichert worden, sondern ist er vom Arbeitgeber ohne vertragliche Zusicherung mit der Leitung einer Abteilung und damit mit der Aufsicht über zwei andere Arbeitnehmer betraut worden, kann der Arbeitnehmer aus...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.01.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ist einem Arbeitnehmer die Verwendung als Abteilungsleiter nicht mit Sondervereinbarung zugesichert worden, sondern ist er vom Arbeitgeber ohne vertragliche Zusicherung mit der Leitung einer Abteilung und damit mit der Aufsicht über zwei andere Arbeitnehmer betraut worden, kann der Arbeitnehmer aus dieser Dienstverwendung keinen Anspruch auf diesen Arbeitsplatz ableiten. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |