Zulässige Rückversetzung nach Beförderung zum Abteilungsleiter : OGH 9 Ob A 208/92 v.30.9.1992

Ist einem Arbeitnehmer die Verwendung als Abteilungsleiter nicht mit Sondervereinbarung zugesichert worden, sondern ist er vom Arbeitgeber ohne vertragliche Zusicherung mit der Leitung einer Abteilung und damit mit der Aufsicht über zwei andere Arbeitnehmer betraut worden, kann der Arbeitnehmer aus...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist einem Arbeitnehmer die Verwendung als Abteilungsleiter nicht mit Sondervereinbarung zugesichert worden, sondern ist er vom Arbeitgeber ohne vertragliche Zusicherung mit der Leitung einer Abteilung und damit mit der Aufsicht über zwei andere Arbeitnehmer betraut worden, kann der Arbeitnehmer aus dieser Dienstverwendung keinen Anspruch auf diesen Arbeitsplatz ableiten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog