Aufleben einer widerrufenen Betriebspension nur bei nachhaltiger Besserung der Ertragslage : OGH 9 Ob A 246/92 v.21.10.1992

Die Verbesserung der Ertragslage eines Unternehmens, das sich in schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, für einen Zeitraum von nur zwei Jahren, lässt noch nicht den Schluss zu, die Ertragslage habe sich nachhaltig gebessert.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verbesserung der Ertragslage eines Unternehmens, das sich in schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, für einen Zeitraum von nur zwei Jahren, lässt noch nicht den Schluss zu, die Ertragslage habe sich nachhaltig gebessert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog